Heilbehelfe dienen der Heilung und Linderung eines Krankheitszustandes bzw. sollen eine Verschlimmerung dieses Zustandes verhindern. Dazu zählen z.B. elastische Binden, orthopädische Schuheinlagen, Diabetikerbedarf aber auch sämtliche Verbrauchsartikel als Einmalheilbehelfe wie Inkontinenzvorlagen /-einlagen, Katheter etc.
Hilfsmittel übernehmen die Funktionen von fehlenden Körperteilen oder sie unterstützen mangelhafte Körperfunktionen. Dazu zählen Rollstühle, Prothesen, Perücken, Hörgeräte etc.
Wie erhalte ich Heilbehelfe und Hilfsmittel?
Heilbehelfe und Hilfsmittel werden den Versicherten von der Krankenkasse gewährt oder auch leihweise zur Verfügung gestellt. Für den Erhalt von Heilbehelfen und Hilfsmitteln ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Diese muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Ausstellungstag bei einer Vertragspartnerin oder einem Vertragspartner der Krankenkasse oder einem berechtigten Fachbetrieb eingelöst werden. Dies sind beispielsweise Bandagisten, Optiker oder Orthopädieschuhmacher.